Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen;
die bloße Rücksendung erhaltener Ware reicht nicht aus. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware (bei
wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 a § 1 Absatz
2 Satz 1 Nr. 1 oder Artikel 246 b § 2 Satz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
werbeFOTO HAASZ
Christian Haasz, Renate Schätzl GbR
Lusenstr. 1, Trautmannsdorf
94163 Saldenburg (Landkreis Freyung / Grafenau)
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Waren gilt das nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden,
indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Die erhaltene Ware ist auf unsere Gefahr zurückzusenden, jedoch haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren
Empfang.
Wichtige Hinweise:
Soweit der Vertrag auf die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet ist, gelten folgende Besonderheiten:
Soweit wir mit der Erbringung der Dienstleistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn die
Leistung vollständig erbracht ist. Für bis zum Widerruf erbrachte Teilleistungen haben wir einen Anspruch auf deren Vergütung. Mit der Annahme dieser AGB erklären Sie Ihre Kenntnis von dem
Verlust Ihres Widerrufsrechts unter den genannten Voraussetzungen.
Soweit der Vertrag auf Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, gerichtet ist, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn
Sie mit der Erfüllung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich einverstanden sind. Mit der Annahme dieser AGB erklären Sie Ihre Kenntnis von dem Verlust Ihres Widerrufsrechts
unter dieser Voraussetzung.
Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Sie in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt haben.
Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Inhalt des Vertrages die Lieferung von Waren ist, die nach Ihrer Spezifikation angefertigt werden und die eindeutig auf Ihre
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Ende der Widerrufsbelehrung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Christian Haasz, Renate Schätzl GbR, Werbefoto Haasz –im nachfolgenden Werbefoto Haasz genannt.
1. Allgemeines
a) Leistungen, Angebote, Reparaturarbeiten, Lieferungen und sonstige
vertraglichen Vereinbarungen von Werbefoto Haasz erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser AGB.
b) Die Gültigkeit dieser AGB kann nur durch schriftliche oder schriftlich bestätigte
Vereinbarung ausgeschlossen werden.
c) Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die von Werbefoto Haasz nicht
ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn
ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Vertragsschluss
a) Alle Angebote von Werbefoto Haasz sind grundsätzlich freibleibend.
b) Verträge können sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden. Im Falle einer schriftlichen Bestellung des Abnehmers ist der Kaufvertrag abgeschlossen, wenn Werbefoto Haasz
innerhalb von zehn Tagen die Annahme der Bestellung bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Werbefoto Haasz ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung
unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit mitzuteilen.
3. Lieferung, Verzug
a) Über die Lieferzeiten von Fotodienstleistungen sowie über die Entwicklungszeit für Filme oder digitale Daten werden gesonderte Vereinbarungen zwischen Werbefoto Haasz und dem
Abnehmer getroffen. Dabei kann Werbefoto Haasz von den für ihn geltenden Lieferfristen zuzüglich eines angemessenen weiteren Zeitraumes ausgehen, sofern diese für den Abnehmer so hinreichend
bestimmbar sind, dass dieser das Fristende selbst berechnen kann, Fixgeschäfte werden nur nach Absprache getätigt.
b) Die Lieferfristen beginnen bei mündlich geschlossenen Verträgen mit dem Tag des Vertragschlusses, bei schriftlich geschlossenen Verträgen mit Datum der Auftragsbestätigung durch
Werbefoto Haasz.
c) Bei Lieferverzug ist der Abnehmer berechtigt, nach Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen, mindestens jedoch zweiwöchigen Nachfrist durch schriftliche Erklärung unter
Ausschluss von Schadensersatzansprüchen vom Vertrag zurücktreten. Will der Abnehmer Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so muss er Werbefoto Haasz eine Nachlieferfrist von
mindestens vier Wochen setzen mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Nachlieferungsfrist wird von dem Tage an berechnet, an dem die schriftliche
Mitteilung des Abnehmers an Werbefoto Haasz bei diesem eingeht. Schadensersatzansprüche gegen Werbefoto Haasz sind nur dann gegeben, falls der Verzug oder die Unmöglichkeit der Lieferung auf
dem groben Verschulden von Werbefoto Haasz beruht. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Abnehmers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.
d) Im Falle eines Annahmeverzuges des Abnehmers hat Werbefoto Haasz bei etwaigen Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einzustehen.
e) Die Abnahme der vertraglich zu erbringenden Leistung von Werbefoto Haasz ist eine Hauptpflicht. Bei Nichtabnahme durch den Abnehmer ist Werbefoto Haasz berechtigt, unbeschadet der
Möglichkeit, einen höheren Schadenersatz geltend zu machen, 50 % des Kaufpreises als Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Der Abnehmer ist berechtigt, den Anfall eines geringeren
Schadens nachzuweisen.
f) Der Versand von Waren, Daten, Daten auf Datenträger oder Abzügen erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers. Die Gefahr geht auf den Abnehmer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder, im Fall des Versands auf elektronischem Wege, die nachweisbare Absendung per E-Mail/Internet erfolgt ist.
4. Kaufpreis, Zahlung, Aufrechnung
a) Die Preise von Werbefoto Haasz verstehen sich zahlbar netto ohne Abzüge zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung oder Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b) Wird der vereinbarte Preis vor Lieferung und Leistung gesenkt, so gilt der gesenkte Preis als vereinbart.
c) Die vertraglich vereinbarte Gesamtsumme ist zu bezahlen, wenn eine Lieferung- oder Leistungszeit bis zu einem Monat vereinbart ist oder innerhalb von einem Monat geliefert wird.
Andernfalls werden die am Tag der Lieferung oder Leistung geltenden Listenpreise von Werbefoto Haasz als Kaufpreis vereinbart.
Der Preis für Lieferungen und Leistungen auf Lieferschein ist innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
d) Falls bei Bezug auf Lieferschein bereits in der Rechnung ein gesondertes Fälligkeitsdatum für die Zahlung des Kaufpreises ausgewiesen ist, gerät der Abnehmer bei Nichtentrichtung des
vereinbarten Preises ohne vorherige Mahnung automatisch in Zahlungsverzug. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Werbefoto Haasz berechtigt, pauschale Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem
Bundesbank-Basiszinssatz zu berechnen, sofern Werbefoto Haasz nicht mit einem höheren Zinssatz belastet ist bzw. durch den Abnehmer eine geringere Belastung nachgewiesen wird.
e) Dies gilt auch für den Fall der Entgeltstundung durch Werbefoto Haasz.
f) Die Aufrechnung gegen Forderungen von Werbefoto Haasz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
5. Gewährleistung
a) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt beim Verbrauchsgüterkauf zwei Jahre. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe,
Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs können nicht beanstandet werden. Der Käufer einer mangelhaften Sache kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung
einer mängelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei
sind insbesondere der Wert der Sache in mängelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für
den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Verkäufer wegen unverhältnismäßiger
Kosten verweigern. Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mängelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu
leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher
Gesamtnutzungsdauer an.
b) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die
mangelhafte Sache zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im
Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutztungsdauer an.
c) Die Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich unter Vorlage des Kaufvertrages bzw. Kassenzettels oder in anderer Weise glaubhaft geltend zu machen.
d) Der Gewährleistungsumfang umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern und den Mehraufwand, soweit sie durch äußere Einflüsse und Bedienungsfehler entstanden sind. Der Ersatz von
verbrauchtem Erstausstattungszubehör (z. B. Filme) ist nicht Bestandteil des Gewährleistungsumfangs.
6. Rücktritt
Werbefoto Haasz kann berechtigterweise vom Vertrag zurücktreten,
a) falls ungünstige Nachrichten über die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Abnehmers bekannt werden;
b) wenn er wegen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstiger nicht nur vorübergehender, unvorhersehbarer, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindender Leistungshindernisse
die Lieferung des Verkaufsgegenstandes nicht durchführen kann.
7. Schadensersatzansprüche und Haftungsbeschränkungen
a) Für Schäden unserer Kunden haften wir in vollem gesetzlichem Umfang, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Darüber hinaus haften wir bei der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir nur in Höhe des typischerweise, unter
Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände voraussehbaren Schadens; eine Haftung für Folgeschäden wie z. B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige
mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (auch wegen
Verschuldens bei Vertragshandlungen oder positiver Vertragsverletzung). Sie erfassen jedoch nicht die durch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften entstehenden Schäden und solche
Mangelfolgeschäden, gegen die die zugesicherte Eigenschaft den Kunden gerade absichern sollte. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und sonstiger
von uns beauftragter Dritter. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
b) Bei Mietverträgen ist zu beachten, dass der Mieter für den ordnungsgemäßen Zustand bei Rückgabe/Übergabe zum vereinbarten Zeitpunkt zu sorgen hat. Der Mieter hat bei Beschädigung
oder Zerstörung von Geräten oder Räumlichkeiten Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten.
c) Bei Verlust und Beschädigung von Fotoarbeiten, Filmen, Dias, Negativen oder Speichermedien kann Ersatz nur in Höhe des Materials (Ersatz durch Lieferung neuen Materials gleicher Art
und Menge) geleistet werden. Weitgehende Ansprüche sind nur unter den Voraussetzungen von 9 a) gegeben. Falls eine über den Rahmen der üblichen Sorgfalt hinausgehende Behandlung von
Filmmaterial etc. gewünscht wird, muss der Abnehmer Werbefoto Haasz ausdrücklich darauf hinweisen und sich eine dahingehende Vereinbarung schriftlich bestätigen lassen. Sonst entsteht für
Werbefoto Haasz keine zusätzliche Einstandspflicht. Der Abnehmer hat in jedem Falle Werbefoto Haasz auf evtl. Schadenrisiken und die evtl. Schadenshöhe hinzuweisen.
8. Verjährung
Die Ansprüche aus den geschlossenen Verträgen verjähren innerhalb von drei Jahren nach ihrer Entstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.
9. Nebenabreden
a) Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Werbefoto Haasz.
b) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Werbefoto Haasz.
c) Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von Werbefoto Haasz, soweit der Abnehmer entweder selbst
Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondermögen ist.
d) Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
e) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Passau.